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Nationalpark in der Egge –
Ja oder Nein? - Der Bürgerentscheid

Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Darüber hat die Landesregierung im vergangenen Jahr informiert.

Nationalparke sind Landschaften, in denen die Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Eingriffe von außen sind nicht erlaubt. „Natur Natur sein lassen“ ist der Grundsatz. Die Politik setzt im Rahmen des Beteiligungsprozesses auf eine breite Teilnahme der Bevölkerung.

In den Kreisen Höxter und Paderborn schlossen sich im letzten Jahr Nationalparkbefürworterinnen und -befürworter zusammen, um unter der Überschrift „Ja! zu unserem Nationalpark Egge“ ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Ziel der Befürworter: die Bewerbung der heimischen Region für einen Nationalpark in der Egge.

Bis zum 5. Februar 2024 gingen beim Kreis Paderborn 12.431 Unterschriften für einen Nationalpark ein, von denen 11.521 als gültige Stimmen gezählt wurden.

Am 18. März entschied schließlich der Kreistagssitzung über das Bürgerbegehren.
Mit folgendem Ergebnis: das Bürgerbegehren wurde abgelehnt. Eine politische Mehrheit für eine Bewerbung zum Nationalpark fand sich nicht. Nun wird es einen Bürgerentscheid geben.

Stimmen dann genug Menschen für eine Bewerbung, könnte die Egge Nationalpark werden. Die abschließende Entscheidung trifft später die Landesregierung.

 
 

Die Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid am 6. Mai im Bürgerhaus Elsen

Am 6. Mai 2024 hat der Kreis Paderborn eine Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid ausgerichtet.

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Minister Krischer (4.v.r.), Landrat Rüther (3.v.r.) mit den Referenten und Teilnehmern der Podiumsdiskussion.
  • 6:20 Beginn der Veranstaltung mit Moderation durch Jürgen Lutter
  • 9:35 Begrüßung durch den Landrat Christoph Rüther
  • 12:20 Begrüßung durch NRW-Umweltminister Oliver Krischer
  • 20:45 Kurzvortrag zum Bürgerentscheid, Dezernentin Annette Mühlenhoff
  • 49:50 Zahlen, Daten, Fakten zur Egge
    Vortrag Roland Schockemöhle, Wald und Holz NRW
  • 26:15 „Fachliche Hintergründe zum Bewerbungsverfahren“
    Vortrag Sachgebietsleiterin Naturschutz, Landschaftspflege und Klimaschutz im Umweltamt des Kreises Paderborn, Marion Schnell
  • 1:11:30 Podiumsdiskussion

Teilnehmende auf dem Podium:

  • Jürgen Behlke, Geschäftsführer der IHK Ostwestfalen, Leiter der Zweigstelle Paderborn-Höxter
  • Hubertus Beringmeier, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn
  • Dr. Günter Bockwinkel, Diplom-Biologe, naturschutzfachlicher Berater des Bündnisses WILDSCHÖN- Ja! Zum Nationalpark Egge
  • Johanna Dreps-Kahl, Vorsitzende der Waldbauernverbandes – Bezirksgruppe Hochstift, Vertreterin des Vereins “Unsere Egge e.V.”
  • NRW-Umweltminister Oliver Krischer
  • Hans-Jürgen Wessels, Sprecher der Initiative „Ja! zu einem Nationalpark Egge"


  • 2:23:35 Verabschiedung Moderator und Schlussworte Landrat Christoph Rüther

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid Nationalpark Egge:

Über welche Frage wird beim Bürgerentscheid abgestimmt?

Die Frage lautet: „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“ Bedeutet also: Wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger, dass eine Bewerbung als Nationalpark erfolgen soll?

Wie wird der Bürgerentscheid ablaufen?

Der Bürgerentscheid muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Kreistagsbeschluss – also spätestens am 18.6. - durchgeführt sein.

Der Bürgerentscheid wird per Briefwahl durchgeführt, da die am 18.12.2023 durch den Kreistag beschlossene Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden lediglich die Briefwahl vorsieht.
https://sessionnet.krz.de/kreis_paderborn/bi/to0050.asp?__ktonr=53697

Alle stimmberechtigten Personen erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch per Post und können dann ihre Stimme abgegeben.

Was wird der Bürgerentscheid in etwa kosten?

Im Kreis Paderborn wird der Bürgerentscheid voraussichtlich rund 500.000 € kosten. Eine vorherige Schätzung wurde nach oben korrigiert, da es parallel zu den Europawahlen schwierig ist, an Papier, Umschläge und freie Druckerkapazitäten für die Bürgerentscheid-Materialien zu kommen.

Wie viele Menschen aus dem Kreis Paderborn sind abstimmungsberechtigt?

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag der Abstimmung Deutsche Staatsangehöriger im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Gebiet des Kreises Paderborn seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Stimmgebiets hat; im Wesentlichen also, wer auch kommunalwahlberechtigt ist. Ausgehend von den letzten Berechnungen sind rund 238.000 Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt.

Wer darf an dem Bürgerentscheid teilnehmen?

In das Abstimmungsverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage – 30. April 2024 – vor der Abstimmung feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Abstimmberechtigt ist, wer am Stimmtag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag – 27. Mai 2024 - vor der Wahl in dem Stimmgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Stimmgebiets hat. Von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen sind auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Die Abstimmungsverzeichnisse werden in der Zeit vom 3. bis 6. Juni während der Öffnungszeiten in den entsprechenden Bürgerbüros oder Servicestellen der Städte und Gemeinden des Kreise Paderborn für jedermann öffentlich auslegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Amtsblatt des Kreises Paderborn, das am 22. Mai 2024 erscheinen wird.

Zum Amtsblatt des Kreises

Wann werden die Abstimmungsunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt?

Diese werden voraussichtlich ab Dienstag, 21. Mai 2024, direkt nach Pfingsten, an jede abstimmungsberechtigte Person im Kreis Paderborn, die in den Abstimmungsverzeichnissen der Städte und Gemeinden des Kreis Paderborn eingetragenen sind, verschickt. Dies geschieht Kommune für Kommune in der Reihenfolge des Alphabets. Sprich: Zuerst erhalten die Wählerinnen und Wähler in Altenbeken ihre Unterlagen, zuletzt die Bürgerinnen und Bürger in Salzkotten. Bis Anfang Juni sollten alle Briefe zugestellt sein.

Was gehört alles zu den Abstimmungsunterlagen?

In dem Schreiben enthalten ist die Abstimmungsbenachrichtigung einschließlich sämtlicher erforderlicher Unterlagen: der Stimmschein mit eidesstattlicher Erklärung, der Stimmzettel, einen grünen Stimmzettelumschlag, einen mit der Anschrift des Landrates des Kreises Paderborn versehenen gelben Abstimmbriefumschlag sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.

Was kann ich tun, wenn ich keine Abstimmungsunterlagen erhalte?

Abstimmungsberechtigte, die keine Abstimmbenachrichtigung erhalten haben, aber glaubt nachweisen können, dass sie keine Abstimmunterlagen erhalten haben, können ab dem 3. Juni 2024 bei der Kommune, in der diese Personen jeweils ihren Wohnsitz haben, Ersatzabstimmunterlagen erhalten und einen neuen Abstimmschein beantragen.

Wie lange haben die Abstimmenden Zeit, um ihr Votum einzusenden?

Die Abstimmung erfolgt ab Versand der Wahlunterlagen und findet ausschließlich durch Briefwahl statt. Die Stimmumschläge müssen bis zum 12.06.2024, 12 Uhr, beim Kreis Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, eingegangen sein. Später eingehende Stimmbriefe können bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer zählt die Wahlbriefe aus?

Nach Ablauf der Frist für die Stimmabgabe erfolgt unmittelbar im Anschluss die Stimmzählung durch den Abstimmungsvorstand. Dieser entscheidet auch über die Gültigkeit der Stimmen. Die Kreisverwaltung wird ohne die Zuhilfenahme Externer die Auszählung vornehmen.

Wie lange wird dafür benötigt?

Hierzu können keine verlässlichen Angaben gemacht werden, da dies vor allem von der Anzahl der abgegebenen Stimmen abhängt. Hierbei muss besondere Sorgfalt gewährleistet sein. Aufgrund der gesetzlichen 3-Monats-Frist muss der Bürgerentscheid bis zum 18.06.2024 durchgeführt werden. Daher stehen maximal 6 Kalendertage zur Auszählung zur Verfügung.

Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Das Ergebnis wird nach Abschluss der Auszählung zeitnah, längstens jedoch bis zum 18.06.2024, durch den Landrat in der Sitzung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid festgestellt. Das Ergebnis wird auf der Homepage des Kreises Paderborn nach Feststellung öffentlich bekanntgemacht.

Wie viele Menschen müssen abstimmen, damit der Bürgerentscheid das Quorum erfüllt?

Von den Abstimmungsberechtigten müssen mindestens 15%, also rund 35.700 Bürgerinnen und Bürger, an der Abstimmung teilnehmen. Nehmen weniger Personen teil, so ist der Bürgerentscheid gescheitert, selbst wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen sich für eine Bewerbung aussprechen würden. § 23 Abs. 7 KrO sagt zudem, dass die Frage des Bürgerentscheids in dessen Sinne entschieden ist, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf „Ja“ entfallen und diese Mehrheit mindestens 15% der Abstimmungsberechtigten entspricht.

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich bzw. positiv beschieden?

Der Bürgerentscheid ist positiv entschieden, wenn

  1.  die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Entscheid votiert hat

und

  1. diese mindestens 15 Prozent der Bürger des Kreises Paderborn darstellt.


Sofern diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Kreistages durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Was passiert, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist?

Nach Auszählung der eingegangenen Stimmzettel steht fest, ob es aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger einen Nationalpark geben soll. Sollte sich die Mehrheit dafür aussprechen, ist die abschließende Entscheidung um einen Nationalpark jedoch noch nicht gefallen. Denn nach dem Bürgerentscheid wird erst feststehen, ob sich die Kreise beim Land NRW für einen Nationalpark bewerben. Über diese Bewerbung würde dann das Land entscheiden.

Warum führt die Kreisverwaltung den Bürgerentscheid durch?

Durch Rundschreiben vom 06.09.2023 hat der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Landkreise und kreisfreien Städte über den Beginn des landesweiten und ergebnisoffenen Prozesses zur Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen informiert. Danach könnten sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Region für einen Nationalpark bewerben.

Gem. § 23 der Kreisordnung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in einer Angelegenheit des Kreises, zu beantragen (Bürgerbegehren), dass sich der Kreistag mit einem konkreten Anliegen auseinandersetzen muss. Schließt sich der Kreistag dem Bürgerbegehren an, so ergeht ein entsprechende Beschluss, wie er auch in andern Kreisangelegenheit ergeht. Entspricht der Kreistag dem Bürgerbegehren nicht, so ist ein Bürgerentscheid durchzuführen, sodass die Bürgerinnen und Bürger über die Frage des Bürgerbegehrens abstimmen können .

Am 05.02.2024 wurde deshalb im Kreis Paderborn ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung eingereicht: „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“ Viele Menschen haben durch ihre Unterschrift kenntlich gemacht, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen.
Nachfolgend hat sich dann der Kreistag mit der Angelegenheit befasst, denn gem. § 23 Abs. 1 KrO NRW handelt es sich um eine Angelegenheit des Kreises, über die durch den Kreistag entschieden wird.

Die Vorbereitung der entsprechenden Sitzungen, die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, sowie die Organisation rund um den Bürgerentscheide obliegen der Verwaltung als neutrale Stelle.

 
 

Herr Schüngel
Büro des Kreistages, Kommunalaufsicht
Amtsleitung

Tel. 05251 308-1500
Fax 05251 308-891500
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